| Wahl der Pfarrgemeinderäte 2010 |
| Freitag, 08. Januar 2010 05:58 | |||
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Am 13./14. März 2010 findet im Erzbistum Freiburg die Wahl der Pfarrgemeinderäte statt. Die Pfarrgemeinderäte des bisherigen Gesamt-Pfarr-gemeinderates der Seelsorgeeinheit Oberes Bregtal haben in ihrer letzten Sitzung beschlossen, künftig einen einzigen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zur Wahl stellen zu lassen. Vor Ort bleiben die einzelnen Stiftungsräte bestehen, zudem können Gemeindeteams gebildet werden, die aus den gewählten PGR-Mitgliedern und hinzugewählten Personen bestehen. Die Vorgabe der Erzdiözese Freiburg sieht ab 2015 dann auch nur noch einen gemeinsamen Stiftungsrat vor. Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahlberechtigung kann auch erwerben, wer am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnimmt und spätestens bis 12. Februar 2010 beim Wahlvorstand einen Antrag stellt. Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert sind. Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis zum 29. Januar 2010 Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10 Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden, die Einverständniserklärung des Kandidaten ist erforderlich. Vordrucke liegen in den Kirchen und Kapellen aus, sind im Internet www.pgr-wahl-freiburg.de oder im Pfarrbüro erhältlich. Jede Pfarrgemeinde ist Wahlbezirk und hat einen eigenen Wahlausschuss. Das Wählerverzeichnis kann vom 05. bis 12.02.2010 im Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit eingesehen werden. Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln und Wahlumschlägen durch persönliche Stimmabgabe gewählt werden. Kumulieren ist zulässig. Andere Stimmzettel oder nichtamtliche Wahlumschläge machen die Stimme ungültig. Sie können auch durch Briefwahl wählen. Briefwahl kann im Pfarrbüro beantragt werden. In den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat sind zu wählen: Der Wahlvorstand:
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